Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Raiffeisen Warengenossenschaft Heldrungen eG

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Waren- und Dienstleistungsgeschäft

Stand: November 2016

§ 1 Geltungsbereich

Für alle Verträge der Genossenschaft mit Unternehmen und Verbrauchern (Vertragspartnern) im Rahmen des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, auch für zukünftige, sind - falls keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart worden sind - ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht
Vertragsbestandteil werden.

Änderungen dieser Geschäftsbeziehungen werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die Genossenschaft bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Vertragspartner muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Genossenschaft absenden.

§ 2 Vertragsabschluss

Wenn Verträge vorbehaltlich schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens der Genossenschaft maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Auf diese Folge wird die Genossenschaft in dem Bestätigungsschreiben gegenüber Verbrauchern besonders hinweisen.

§ 3 Zahlung

Falls nichts Anderes vereinbart ist, hat die Zahlung bei Lieferungen und Leistungen der Genossenschaft ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Bei Lieferung bzw. Leistung auf Ziel wird das Zahlungsziel nach dem Datum der Lieferung bzw. Leistung berechnet.
Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber. Diskontspesen und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers; sie sind sofort fällig.

Bei Zahlung durch Scheck gilt nicht der Zugang des Schecks bei der Genossenschaft, sondern erst seine endgültige Einlösung als Zahlung. Der Vertragspartner der Genossenschaft kann nur mit solchen Gegenan-sprüchen aufrechnen, die von der Genossenschaft nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Vertragspartner der Genossenschaft kann ein Zurückhaltungsrecht, das nicht auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht, nicht ausüben.

§ 4 Kontokorrent

Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen können, soweit dies gesondert vereinbart wird, in ein Kontokorrentkonto eingestellt werden, für das die Bestimmungen der §§ 355 ff. HGB gelten.

Auf dem Kontokorrentkonto werden die Forderungen der Genossenschaft mit 8% über dem Basiszinssatz verzinst. Die Kontoauszüge der Genossenschaft per 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember jeden Jahres gelten als Rechnungsabschlüsse. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb von sechs Wochen seit Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhebt. Die Genossenschaft wird bei
Übersendung des Rechnungsabschlusses hierauf besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 5 Preisfestsetzung

Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, ist die Genossenschaft berechtigt, den Preis nach billigem Ermessen festzusetzen.

§ 6 Haftung

Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis
und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere

-    in Fällten des Vorsatzes und grober-Fahrlässigkeit
-    bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
-    wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft
-    bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder
-    nach dem Produkthaftungsgesetz

 

 

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 7 Mängelrüge

Die Genossenschaft haftet für Mängelansprüche, ausgenommen in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB ein Jahr. Für die Verbraucher gilt diese Frist nur beim Verkauf gebrauchter, beweglicher Sachen. Gegenüber Unternehmen ist die Haftung für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen ausgeschlossen. Die Genossenschaft haftet gegenüber Unternehmen nur für öffentliche Äußerungen, insbesondere Werbung, die sie
zu eigenen Zweck eingesetzt oder ausdrücklich in den Vertrag einbezogen hat.

§ 8 Erfüllungsort/Gerichtsstand

Die Geschäftsräume der Genossenschaft sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden, der Unternehmer ist, und der
Genossenschaft, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird.

Ist der Kunde Kaufmann oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen, so kann die Genossenschaft am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. Für das Mahnverfahren ist ausschließlich der allgemeine Gerichtsstand des Antragstellers (Genossenschaft) zuständig. Für die Lieferungen der Genossenschaft gelten zusätzlich die Regelungen der Nummern 9 bis 13.

§ 9 Lieferung

Die Genossenschaft ist berechtigt, auch Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Vertragspartner innerhalb angemessener Frist abzurufen.
Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstillegung, Streik, Kriegszustand, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände - auch bei Lieferanten der Genossenschaft - unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird die Genossenschaft für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht befreit. Von dem Eintritt solcher Ereignisse wird die Genossenschaft den Vertragspartner unverzüglich unterrichten. Diese Ereignisse berechtigen die Genossenschaft auch, vom Vertrage zurückzutreten. Im Falle der Nichtlieferung oder ungenügenden Belieferung der Genossenschaft seitens ihrer Vorlieferanten ist die Genossenschaft von ihren Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr zu liefernden Ware getroffen hat und ihre Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Sie verpflichtet sich, in diesem Fall ihre Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen an den Vertragspartner abzutreten. Transportkostenerhöhungen, Tarifänderungen, Eis-, Hoch- oder Niedrigwasserzuschläge können von der Genossenschaft dem Kaufpreis zugeschlagen werden, wenn die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt. Bei Versand an Unternehmer trägt dieser die Gefahr, dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.

 

§11 Mängelrügen

Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten, können vom Unternehmer nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden.

Bei verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Unternehmer nur zur Minderung. Bei anderen als verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Unternehmer nur zum Verlangen auf Nacherfüllung; soweit eine solche in angemessener Zeit nicht erreicht werden kann oder aufgrund der Beschaffenheit der Ware unmöglich ist, hat der Unternehmer wahlweise ein Rücktritts- oder Minderungsrecht. Die Regelung des § 478 BGB bleiben unberührt.

Der Unternehmer muss die Ware sofort nach Eingang auf Sachmängel; z.B. Menge, Qualität, Beschaffenheit, prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken. Im Übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmern § 377 HGB. Beschädigungen auf dem Transportberechtigen der Genossenschaft gegenüber nicht zur Annahmeverweigerung.

§ 12 Leistungsstörungen

Der Kaufpreis wird sofort fällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung des Kaufpreises endgültig verweigert. Dieselbe Rechtsfolge tritt ein, wenn der Vertragspartner bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einem eine Rate übersteigenden Betrag in Verzug ist und wenn der rückständige Betrag mindestens 10% des gesamten Kaufpreises ausmacht. Die Genossenschaft kann im Falle der endgültigen Verweigerung der Zahlung des Kaufpreises auch ohne Setzung einer Nachfrist die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigung für Wertminderung verlangen.

Bei Annahmeverzug des Vertragspartners kann die Genossenschaft die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners bei sich oder einem Dritten lagern oder in geeigneter Weise auf Rechnung des Vertragspartners verwerten, ohne dass es hierzu einer Ankündigung bedarf. Die Genossenschaft kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen und Lieferungen von Vorauszahlungen oder Leistung einer Sicherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse des Vertragspartners oder bei ihm eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die die Genossenschaft aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner gegen diesen hat oder künftig erwirbt, Eigentum der Genossenschaft. Die Genossenschaft ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt.

Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, so erlangt die Genossenschaft Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert ihrer Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert der mit dieser vermischten Ware im Zeitpunkt der Vermischung, Vermengung oder Verbindung entspricht.

Durch Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt die Genossenschaft das Eigentum an der neuen Sache, der Vertragspartner verwahrt diese für die Genossenschaft.

Der Vertragspartner hat die der Genossenschaft gehörenden Waren auf deren Verlangen in angemessenen Umfang gegen die üblichen Risiken auf seine Kosten zu versichern und ihr die Versicherungsansprüche abzutreten. Die Genossenschaft ist auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Vertragspartners zu leisten.

Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung der Ware, auch der durch Vermischung, Vermengung, Verbindung, Verarbeitung oder Bearbeitung hergestellten Ware, nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbereiches berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Ware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist er nicht befugt. Der Vertragspartner tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehalts-ware oder der aus dieser Be- oder Verarbeitung hergestellten Ware schon jetzt an die Genossenschaft ab. Von den Forderungen aus der Veräußerung von Waren, an denen die Genossenschaft durch Vermischung, Vermengung, oder Verbindung Miteigentum erworben hat, tritt der Vertragspartner schon jetzt einen erstrangigen Teilbetrag, der dem Miteigentumsanteil der Genossenschaft an den veräußerten Waren entspricht, an die Genossenschaft ab. Veräußert der Vertragspartner Waren, die im Eigentum oder Miteigentum der Genossenschaft stehen, zusammen mit anderen nicht der Genossenschaft gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Vertragspartner schon jetzt einen dem Anteil der Vorbehaltsware entsprechenden erstrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderung an die Genossenschaft ab.

Der Vertragspartner ist unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Er hat die Genossenschaft auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen oder der Genossenschaft die Abtretungsanzeige auszuhändigen. Solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wird die Genossenschaft die Abtretung nicht offenlegen. Übersteigt der realisierbare Wert, der für die Genossenschaft bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so ist die Genossenschaft auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet.

§ 14 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Die Aufrechnung mit Zahlungen oder deren Zurückbehaltung wegen etwaiger Gegenansprüche des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 15 Warenrücknahme - Kulanz

Sonderanfertigungen Anlieferungen, die speziell das Vorhaben des Kunden betreffen, können nicht zurück-genommen werden bzw. müssen angenommen werden. Warenrücknahme ist nur nach vorherigen ausdrücklichen Zustimmung möglich.

Bei Warenrücknahme erfolgt eine Gutschrift unter Abzug von 15 % für die Wiedereintragung, die Wertminderung oder sonstige Schäden, mindestens jedoch 20 Euro pro Rücksendung. Der Rücktransport erfolgt auf Kosten des Kunden, auch bei Abholung.

 Verträge mit Verbrauchern im Fernabsatz, im elektronischen Geschäftsverkehr oder im Wege des Haustürgeschäfts

§ 16 Vertragsschluss

1. Die Konditionen für unsere Waren sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Präsentation von Waren in unseren Geschäftsräumen und gewerblichen Niederlassungen stellen kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zu bestellen. Gleiches gilt, soweit wir Waren im Internet darstellen.

2. Mit der Bestellung der gewünschten Ware erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot.

Wir werden den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Annahme werden wir ausdrücklich schriftlich erklären.

Dies gilt auch für den Fall einer telefonischen Bestellung. Die Entgegennahme einer solchen stellt noch keine verbindliche Annahme unsererseits dar.

3. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Bei Bestellungen per Telefon, Telefax oder E-Mail sind wir berechtigt, die Bestellung innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang bei uns anzunehmen.

Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung - etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden - abzulehnen, wenn keine Leistung Zug um Zug bei Lieferung erfolgen soll und der Kunde auch zur Leistung einer Sicherheit oder Vorauszahlung nicht bereit ist.

Soweit die bestellte Ware nicht vorrätig ist, erfolgt der Vertragsschluss unter dem Vorbehalt im Falle nicht richtiger bzw. nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist.

4. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird dann unverzüglich zurückerstattet, soweit sie bereits geleistet wurde.

5. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden nebst der rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss unverzüglich zugesandt.

6. Soll zwischen uns und einem Verbraucher ein Vertrag geschlossen werden, dem mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung zu Grunde liegen, ohne dass uns der Verbraucher zu solchen mündlichen Verhandlungen vorher bestellt hatte, richtet sich der Vertragsschluss nach § 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

§ 17 WIDERRUFSRECHT BEI VERBRAUCHERVERTRÄGEN

I.Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen über Heizöl

Für Fernabsatzverträge mit Verbrauchern über den Kauf von Heizöl gilt:

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Allerdings erlischt das Widerrufsrecht gem. § 312g Abs. 2 Nr. 4 BGB vorzeitig, wenn sich das Heizöl bei Lieferung mit Restbeständen in Ihrem Tank vermischt.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Raiffeisen Warengenossenschaft Heldrungen eG
Am Bahnhof 18a
06577 An der Schmücke
Tel.:   034673-9580

Fax:    034673-95821
Email:   
markt@raiffeisen-heldrungen.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

2 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

II. Widerrufsrecht bei anderen Fernabsatzverträgen als über Heizöl und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Für andere Fernabsatzverträge mit Verbrauchern als über den Kauf von Heizöl sowie für außerhalb von Geschäftsräumen mit Verbrauchern geschlossene Verträge gilt:

 

WIDERRUFSBELEHRUNG

1. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage

a) im Falle eines Dienstleistungsvertrages oder eines Vertrages über die Lieferung von digitalen Inhalten,
    die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden:


    ab dem Tag des Vertragsabschlusses;

b) im Falle eines Kaufvertrages über andere Waren als Heizöl:

    ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist,
    die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat;

c) im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen
    Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden:


    ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist,
    die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat;

d) im Falle eines Vertrages über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken:

    ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat;

e) im Falle eines Vertrages zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg:

    ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist,
    die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Raiffeisen Warengenossenschaft Heldrungen eG, Am Bahnhof 18a, 06375 Heldrungen Telefon: 034673/958-0, Fax: 034673-958-21, E-Mail-Adresse: markt@raiffeisen-heldrungen.de), mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren..

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Das Widerrufsrecht ist in den Fällen des § 312g Abs. 2 BGB ausgeschlossen, insbesondere

a) bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt oder hergestellt worden sind,

b) bei Waren, die schnell verderben können und deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,

c) bei Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

d) bei der Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,

e) bei der Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Das Widerrufsrecht erlischt nach § 356 Abs. 4 BGB bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst nach ausdrücklicher Zustimmung und mit Kenntnis sowie Bestätigung des Verbrauchers begonnen haben, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch uns verliert.

Das Widerrufsrecht erlischt nach § 356 Abs. 5 BGB bei einem Vertrag über die Lieferung von digitalen Inhalten, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden, auch dann, wenn wir auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages begonnen haben und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass in diesem Fall sein Widerrufsrecht mit Erteilung seiner Zustimmung und Beginn der Vertragsausführung vorzeitig erlischt.

 

2. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 20,00 € geschätzt.

Wenn die Waren bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post versandt werden können und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert worden sind, holen wir die Waren auf unsere Kosten ab.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften oder Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.